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Kita-Gebühren: Vorlage erweist sich als Mogelpackung

Die Debatte um die Pläne des Oberbürgermeisters die Kita-Gebühren drastisch anzuheben verschärft sich. Der Oberbürgermeister hat zwar die ursprüngliche Vorlage zu seinen Erhöhungsplänen zurück gezogen, ersetzt sie aber mit einer Vorlage, die das Problem keineswegs behebt. Die CDU-Fraktion bringt deshalb einen eigenen Antrag in den Stadtrat ein, der vor allem den Dialog mit den Eltern fordert.

Der jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Dominik Kordon erklärt dazu: „Die neue Vorlage des Oberbürgermeisters erweist sich als Mogelpackung, auch weiterhin strebt der OB eine Gebührenerhöhung an und versucht nun die Verantwortung auf die Eltern und den Unterausschuss abzuschieben.

Der Oberbürgermeister hatte den Eltern in der Vergangenheit eine Reduzierung bzw. sogar einer Befreiung von den Kita-Gebühren versprochen. Mit seinem jetzigen Vorgehen bricht er erneut mehrere seine Versprechen und stößt damit vor allem den Erfurter Eltern massiv vor den Kopf. Die Zusagen und Versprechen des Oberbürgermeisters werden allmählich unglaubwürdig. Das Ziel des Oberbürgermeisters ist es scheinbar nicht, die Eltern von Gebühren zu entlasten, sondern in der Summe Mehreinnahmen zu erzielen, um seinen Haushalt zu flicken.“

Fraktionschef Michael Panse unterstreicht in diesem Zusammenhang die verzögerte Sanierung der Kitas: „Die Kosten für die Eltern sollen steigen, gleichzeitig ändert sich aber der baulich schlechte Zustand bei einigen Kitas nicht. Nicht nur dass der OB bestehende Wahlversprechen bricht, es ist auch schwer zu erklären, dass manche Kitas erhebliche Mängel in ihrer Bausubstanz aufweisen und an anderer Stelle die Gebühren angehoben werden. Zwar stehen Elternbeiträge und die Sanierung nicht in unmittelbaren Zusammenhang, jedoch kommen solche Fragen berechtigter Weise auf.“

Die CDU-Fraktion behaart auf ihren eingebrachten Antrag und bleibt bei der Forderung, das ursprüngliche und ebenfalls im neuen OB-Antrag enthaltene Ansinnen der Gebührenerhöhung zurückzuziehen. Ziel muss eine perspektivische Gebührenbefreiung sein.