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Merkwürdiges Demokratieverständnis

Michael Panse
Michael Panse

"Fragwürdige Vergabe beim Stadtgarten" - mit dieser Überschrift kritisiert die Fraktionsvorsitzende der Linken Katja Maurer die Vergabe des Stadtgartens in der letzten Stadtratssitzung. Ihre Erläuterung und die Ankündigung einer kommunalrechtlichen Prüfung weist der Stadtratsvorsitzende Michael Panse (CDU) mit deutlichen Worten zurück:

"Der Stadtratskollegin müsste bekannt sein, dass der Erfurter Stadtrat entsprechen der Thüringer Kommunalordnung und der mit großer Mehrheit im Erfurter Stadtrat beschlossenen Geschäftsordnung agiert. Auch wenn ihr das Abstimmungsergebnis nicht gefällt, zeugt es von einem merkwürdigen Demokratieverständnis, dies nun in Frage zu stellen."

Zur Ursprungsdrucksache des Oberbürgermeisters zur Vergabe des Stadtgartens an Wolfgang Staub gab es mehrere Ausschussberatungen und schließlich zwei Änderungsanträge. Der Änderungsantrag der Linken favorisierte eine Vergabe an die Suchthilfe Thüringen und ein weiterer Antrag der Freien Wähler/Piraten/FDP eine Bietergemeinschaft.

Panse erklärt: "Gemäß unserer Geschäftsordnung wird zunächst über Änderungsanträge abgestimmt, weil diese die Ursprungsdrucksache abändern könnten. Wenn diese Änderungsanträge keine Mehrheit finden, so wie es in der Stadtratssitzung war, wird schließlich über die Ursprungsdrucksache abgestimmt. Unerheblich ist dabei, wie viele Ja-Stimmen, auf die einzelnen Anträge entfallen. Entscheidend ist, dass es mehr Ja- als Nein-Stimmen für einen Antrag geben muss, damit er angenommen wird. Im vorliegenden Fall habe ich die Abstimmungsreihenfolge vorgetragen und der Linke Änderungsantrag erhielt 21 Ja- und 21 Nein-Stimmen. Damit hatte er keine Mehrheit. Die nachfolgende Ursprungsdrucksache des Oberbürgermeisters erhielt hingegen mehr Ja- als Nein-Stimmen. Es ist ihr gutes Recht, dass die Linke eine kommunalrechtliche Prüfung fordert. Es zeugt aber von wenig kommunalrechtlicher Sachkenntnis. Ich bin mir sicher, dass auch die Kommunalaufsicht die erfolgte Stadtratsentscheidung nicht in Frage stellen wird."