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Erfurt geht uns alle an!
Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung
Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an den Entscheidungsprozessen in ihrer Stadt zeugt von einem lebendigen Demokratieverständnis. Wir freuen uns über jedes bürgeschaftliche Engagement! Auch wir - ob Mitglieder oder Stadträte - arbeiten ehrenamtlich, mischen uns ein und mischen mit für unsere Stadt.
Gerne können Sie mit uns ins Gespräch kommen,
unter Tel. 0361 - 644 2 644 (CDU Kreisgeschäftsstelle) oder
unter Tel. 03 61 - 65 52010 (CDU Stadtratsfraktion)
sind wir für sie erreichbar.
Zudem gibt es folgende Möglichkeiten:
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Sprechstunde beim Oberbürgermeister
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Termin unter Tel. 0361 655-1001 vereinbaren
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Sprechstunde des Bürgerbeauftragten
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Termin unter Tel. 0361 655-1005 vereinbaren
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Bearbeitet und berät bei Bürgeranliegen und Eingaben; Beschwerdestelle.
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Bürgerbeteiligungs-
haushalt
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Anregungen und Wünschen können in öffentlichen Sitzungen oder einem Themenforum im Internet eingebracht werden. Über deren Umsetzung wird Rechenschaft abgelegt.
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Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren
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Im Amtsblatt der Stadt wird mitgeteilt, wie und in welche Unterlagen zu welchem Bauvorhaben Einsicht genommen werden kann. Zu den Bauvorhaben kann jedermann eine schriftliche Stellungnahme abgeben, die daraufhin abgewogen und vom Stadtrat entschieden wird.
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Einwohnerfragestunde im Stadtrat
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Frage muss bis 15 Tage vor der Stadtratssitzung beim Sitzungsdienst eingereicht werden.
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Die Antwort geht eine Woche vor der Sitzung zu, der Fragesteller darf in der Sitzung zwei Nachfragen stellen.
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Einwohner-
versammlung
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mind. 10 % der volljährigen Einwohner eines Stadtteiles müssen die Einwohnerversammlung inkl. der beabsichtigten Tagesordnung schriftlich beantragen.
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Hier werden Gemeindeangelegenheiten erörtert und diskutiert. Einwohner können Anfragen bis zu zwei Tage vor der Sitzung an den Oberbürgermeister richten, die er zur Sitzung beantwortet.
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Einwohnerantrag
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Bewohner können beantragen, dass der Stadtrat über ein Thema berät und entscheidet.
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Der Einwohnerantrag ist schriftlich an den OB zu richten und muss von einem Prozent der Einwohner, höchstens aber von 300 Personen unterzeichnet sein (alle über 14 Jahren sind unterschriftsberechtigt). Über den Einwohnerantrag entscheidet bei Zulässigkeit der Stadtrat.
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Bürgerbegehren/
Bürgerentscheid
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Die Beantragung eines Bürgerentscheides heißt Bürgerbegehren.
Dies kann zu einem eingeschränkten Themenkreis beim OB beantragt werden.
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Zur Beantragung des Bürgerbegehrens genügt ein Antrag beim OB mit dem Wortlaut des Entscheidungsantrages. Wird diesem Zugestimmt, müssen in freier Sammlung 7.000, in amtlichen Eintragungslisten 6.000 Unterschriften binnen vier Monaten für das Bürgerbegehren gesammelt werden. Kommen diese zustande, wird der Bürgerentscheid ähnlich etwa einer Stadtratswahl durchgeführt. Stimmen 60 Prozent der Wahlberechtigten zu, ist der Bürgerentscheid umzusetzen.
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